Zugangsverbot

Zuletzt geändert am
29 February 2024

Trafficshare B.V., der Betreiber dieser Website, verfolgt einen Schutzplan mit dem Ziel, Verbraucher zu erkennen und in Schutz zu nehmen, die die Art der Dienstleistungen auf dieser Website möglicherweise nicht verstehen. Der Schutzplan bedeutet, dass Trafficshare B.V. durch ein automatisiertes Verfahren erkennt, ob ein Nutzer dieser Website (im Folgenden: Verbraucher) eine bestimmte Ausgabenschwelle überschreitet. Gegebenenfalls wird Trafficshare B.V. diese Verbraucher nochmals deutlich über die Art des Dienstes und die Möglichkeit, eine freiwillige Zugangssperre zu beantragen, informieren. Der Verbraucher kann dann ein Zugangsverbot beantragen.

Auch ein Moderator kann eine Meldung übermitteln, wenn er den Verdacht hat, dass ein Verbraucher die Art der Dienstleistung, die er über diese Website erwirbt, nicht versteht. Diese Verbraucher werden nochmals deutlich über die Art des betreffenden Dienstes und die Möglichkeit, ein freiwilliges Zugangsverbot zu beantragen, informiert. Auch dann kann der Verbraucher ein Zugangsverbot beantragen.

Sowohl auf eigene Initiative des Verbrauchers als auch auf Initiative von Dritten, z. B. von Freunden oder Familienangehörigen beziehungsweise von Behörden, kann ein Zugangsverbot für den Verbraucher beantragt werden. Der Haftungsausschluss auf der Homepage dieser Website verweist daher auf das vorliegende Dokument, um Verbraucher und Dritte darauf aufmerksam zu machen. Ein solcher Antrag ist per E-Mail über zu stellen, dies unter Angabe der Daten des Verbrauchers, damit Trafficshare B.V. den betreffenden Verbraucher korrekt identifizieren kann. Trafficshare B.V. wird dann den Antrag prüfen und bearbeiten und den Verbraucher per E-Mail benachrichtigen, ebenso wie mögliche Dritte, die am technischen Betrieb dieser Website beteiligt sind und für die das Zugangsverbot ebenfalls relevant ist im Hinblick auf die diesbezügliche Umsetzung zugunsten des Verbrauchers.

Ein anerkanntes Zugangsverbot ist unumkehrbar und gilt für 12 Monate. Ein Zugangsverbot bedeutet, dass sowohl die IP-Adresse als auch die E-Mail-Adresse des Verbrauchers keinen Zugang mehr zu dieser Website erhalten.

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